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Trauungen

Merkblatt

für standesamtliche Trauungen in der Missionarsstube des Johannes-Rebmann-Hauses in Gerlingen, Kirchstraße 18

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Die Stadt Gerlingen und die Johannes-Rebmann-Stiftung (rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts) haben vereinbart, Brautpaaren, welche die Absicht haben, sich in Gerlingen standesamtlich trauen zu lassen, die Möglichkeit anzubieten, sich auch in der Missionarsstube des Johannes-Rebmann-Hauses standesamtlich trauen zu lassen. Für die Dauer einer standesamtlichen Trauung wird der Stadt Gerlingen von der Johannes-Rebmann-Stiftung das Hausrecht in der Missionarsstube eingeräumt.

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Trauungen in der historischen Missionarsstube weichen auf Grund der gegebenen Räumlichkeiten von Trauungen im Rathaus ab. Nachfolgend die wesentlichen Abweichungen und Hinweise bei Trauungen in der Missionarsstube:

    1. Standesamtliche Trauungen in der Missionarsstube des Johannes Rebmannhauses sind jederzeit ohne rechtliche Einschränkungen zu den gleichen Zeiten wie im Rathaus Gerlingen (Dienststunden des Standesamts Gerlingen) möglich.
    2. Das Fassungsvermögen der Missionarsstube beläuft sich auf max. 20 Personen. Die Bestuhlung der Missionarsstube bei einer standesamtlichen Trauung wird von der Johannes-Rebmann-Stiftung vorgenommen. Die Anzahl der zu stellenden Stühle wird unter Berücksichtigung der bestehenden räumlichen Möglichkeiten von den Brautleuten bestimmt.
    3. Die Brautleute haben die Möglichkeit, die Missionarsstube vorab zu besichtigen. Der Schlüssel für die Missionarsstube (Kirchstraße 18) ist während der üblichen Öffnungszeiten im Gemeindebüro der evangelischen Kirchengemeinde Petrus und Lukas (Kirchstraße 40 - Tel. 07156-92010) gegen Hinterlegung einer Sicherheitsgebühr von 20.- €, die bei Rückgabe des Schlüssels zurückerstattet wird, erhältlich. Dasselbe gilt auch für die Trauung selbst. Der Schlüssel ist spätestens am nächsten Werktag nach der Trauung gegen Erstattung der hinterlegten Gebühr im Gemeindebüro zurückzugeben.
    4. Der Blumenschmuck für die Trauung ist, falls gewünscht, durch die Brautleute selbst zu besorgen.
    5. Ein nach der Trauung geplanter Umtrunk ist jederzeit möglich. Auf Wunsch kann hierzu der Hofraum vor dem Eingang zur Missionarsstube benutzt werden. Getränke und Geschirr sind gegebenenfalls von den Brautleuten zu besorgen. Missionarsstube und Hofraum sind nach der Trauung bzw. nach dem Umtrunk wieder in dem zuvor angetroffenen Zustand zu verlassen.
    6. Für die Benutzung der Missionarsstube sowie für anfallende Energie- und Reinigungskosten wird von den Brautleuten ein pauschaler Kostenersatz in Höhe von 100.- € erhoben, der vom Standesbeamten eingezogen wird.
    7. Parkmöglichkeiten sind in der ca. 150 m entfernten Tiefgarage in der Schillerstraße vorhanden.

Johannes – Rebmann – Stiftung
Der Vorstand